Aktuelles
Das Jahr nähert sich seinem Ende - Was noch zu berichten wäre

Die letzte wichtige Tat dieses Jahres, das Widerspruchsformular gegen den Honorarbescheid 2/2023 an unsere Mitglieder zu versenden, ist erfolgt.
Die 15 – € – Mitgliedschaft endet am 31.12.2023. Vielleicht ja noch eine letzte Chance, zu den günstigen Konditionen Mitglied im bvvp-Hamburg zu werden?
Hinweisen möchten wir Sie noch auf unsere neuen „grünen Dienstleistungen“: https://bvvp.de/service/dienstleistungen/gruene-dienstleistungen/
Das Jahr 2023 ist nun fast vergangen und wir hoffen, dass Sie trotz aller schwierigen und belastenden Entwicklungen in der Welt, die Ängste und Verunsicherungen für uns und unsere Patient*innen mit sich brachten, selbst auf ein gutes und erfolgreiches Jahr zurückblicken können.
Weihnachten und die bevorstehende Jahreswende möchten wir zum Anlass nehmen, Ihnen „Danke“ zu sagen. „Danke“ für Ihr Vertrauen in unsere Arbeit.
Wir wünschen allen eine wunderbar entspannte Weihnachtszeit, mit vielen schönen Momenten zum Anhalten und Durchatmen, Lachen und Schnabulieren, Wohlfühlen und Kraft sammeln, um mit viel Lust und Spaß in ein gesundes, aufregendes und hoffentlich friedlicheres Jahr 2023 starten zu können.
Abrechnungsschulung für Psychotherapeut*innen

Psychotherapeutische Sprechstunde, Akutbehandlung, die Regelungen des TSVG, Zuschläge aller Art, Videosprechstunde und einiges mehr … unser Abrechnungswäldchen entwickelt sich zu einem richtigen Dschungel!
Damit Sie sich auch weiterhin gut zurechtfinden, bieten wir Ihnen eine Abrechnungsschulung per Videokonferenz
am Dienstag, den 23.01.2024, von 19:15 – 21:45 Uhr mit der Honorarexpertin des bvvp Ulrike Böker an. Es rechnet sich!
Ergebnis der Wahl zur Delegiertenversammlung der Psychotherapeutenkammer Hamburg

Die Auszählung der Stimmen am letzten Wochenende (14./15.10.2023) hat ergeben, dass wieder 6 Mitglieder unseres erweiterten Vorstandes, die sich zur Wahl gestellt haben, für (weitere) 4 Jahre als Delegierte der PTK unsere Interessen vertreten und ihre Perspektiven auf die anstehenden Themen einbringen werden.
Diese sind Tita Heyn und Julian-Lennart Faße von unserer bvvp-Liste 3, Torsten Michels und Sönke Meyer-Lohmann von der Psychodynamischen Liste 4 sowie Gitta Tormin und Sarah Murray-Joop von der KJP-Liste.
Herzlichen Glückwunsch und herzlichen Dank an unsere Wähler*innen!!
Telematik die Soundsovielte…
a) Probleme bei der Einrichtung eines KIM-Dienstes
Seit Jahren müssen wir uns mit den Widrigkeiten der Telematikinfrastruktur (TI), störungsanfälligen Konnektoren, auslaufenden Zertifikaten und der Einrichtung immer neuer Module herumärgern, ohne dass der Nutzen für die Praxen den damit einhergehenden Aufwand und die enormen Kosten rechtfertigt. Fundierte Kritik aus den Berufsverbänden wurde und wird seitens des Bundesgesundheitsministeriums kaum inhaltlich aufgenommen und beantwortet, sondern man arbeitet mit der Androhung von finanziellen Sanktionen.
Zum Quartalswechsel 02/03/2023 wurde eine Veränderung in der Berechnung und Auszahlung der TI-Pauschalen vorgenommen und die Praxen erhielten in den vergangenen Wochen eine Information aus der KV Hamburg über die bei ihnen bisher nachgewiesenen bzw. noch fehlenden Komponenten und Dienste. Könne eine Praxis den vollständigen Nachweis der vom Gesetzgeber geforderten Komponenten nicht erbringen, so sei eine Reduzierung der TI-Pauschale um 50% vorgesehen. In Hamburg wird der Nachweis übrigens über die Abrechnungsdatei automatisch an die KV Hamburg übermittelt.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Internetseite der KBV, u.a. hier:
https://www.kbv.de/html/1150_64198.php
Inzwischen erreichten uns Anfragen von Mitgliedern, deren PVS-Anbieter Schwierigkeiten haben, insbesondere das Modul zur Einrichtung eines KIM-Dienstes zeitnah anzubieten, sodass Fristen möglicherweise unverschuldet nicht eingehalten werden können. Aus der KV Hamburg erhielten wir hierzu auf Nachfrage inzwischen die Auskunft, dass Mitglieder, die einzelne Module nicht aus eigenem Verschulden, sondern wegen technischer Schwierigkeiten der PVS-Anbieter nicht vorhalten können, die Möglichkeit erhalten sollen, dies auf einem noch zu erstellenden Formular mitzuteilen, um dann von der angedrohten Reduzierung der TI-Pauschale verschont zu bleiben.
Ergänzend sei gesagt, dass sich im Vergleich von PVS-Anbietern ganz erhebliche Unterschiede in der technischen Umsetzung der gesetzlichen Forderungen und im Kunden-Support erkennen lassen…
b) Umstellung auf Verordnung per eRezept
Als eine weitere TI-Komponente wird zum 01.01.2024 das eRezept eingeführt. Es ist allerdings erst einmal nur für die Verordnung apothekenpflichtiger Medikamente erforderlich. Die Verpflichtung zur Umstellung auf eRezepte gilt also aktuell nur für ärztliche Kolleg*innen, während Psychologische Psychotherapeut*innen davon ausgenommen sind. Diejenigen, die DiGa’s verordnen, können dies auch weiterhin mit dem Papiervordruck tun.
Genaueres hierzu kann ebenfalls bei der KBV nachgelesen werden, sowie in deren FAQ:
https://www.kbv.de/html/erezept.php
https://update.kbv.de/ita-update/Verordnungen/Arzneimittel/KBV_ITA_AHEX_AVWG_FAQ.pdf
Diese Themen wurden übrigens auch gerade im aktuellen KVH Journal unter den Rubriken Fragen und Antworten und Digital verordnen kurz erläutert.
c) Neue Webseite der Terminservicestelle Hamburg
Uns erreichten ebenfalls Nachfragen wegen Schwierigkeiten bei der Einstellung von Sprechstundenterminen bei der Terminservicestelle (TSS), seit deren Webseite erneuert wurde. Die Vorabinformationen aus der KV waren diesbezüglich etwas dürftig und konnten leicht übersehen und missverstanden werden, daher an dieser Stelle eine kurze Erläuterung von uns.
Aus Gründen der größeren Datensicherheit wurde die TSS in das KV-Safenet integriert und kann deshalb nur noch über die folgende Internetadresse aufgerufen werden:
https://portal.kvhh.kv-safenet.de/eHealthPortal/
Sie müssen dafür NICHT selber Teilnehmer*in im kv-safenet sein, es muss also auf Ihren Rechnern nichts extra installiert oder eingerichtet werden.
ABER: Sie können die TSS nur noch ausschließlich mit einem Rechner erreichen, der an die TI angeschlossen, also über einen Konnektor mit dem Internet verbunden ist.
Dann sollte alles laufen wie gehabt…
Weitere Infos dazu bietet auch die Webseite der KV Hamburg:
https://www.kvhh.net/de/praxis/terminservicestelle/terminservice.html
Telematik-Infrastruktur-Erstattungen

Neue Regelungen seit 1. Juli 2023
Seit 1. Juli gelten grundsätzlich neue Regelungen für die Erstattung der anfallenden Kosten im Zusammenhang mit der Telematik-Infrastruktur (TI).
Die Systematik der einmaligen Erstattung der Kosten für den Konnektor und die Lesegeräte wird umgestellt auf monatliche Pauschalen, wie wir das schon vom Heilberufeausweis oder der Kommunikation im Medizinwesen (KIM) kennen.
Das Bundesgesundheitsministerium BMG hat mittels Ersatzvornahme diese neuen Erstattungspauschalen festgelegt. Die Ersatzvornahme ist ein Mittel der Verwaltungsvollstreckung: Werden Handlungen trotz bestehender Verpflichtungen nicht erfüllt, kann die Vollstreckungsbehörde diese selbst vornehmen oder durch Dritte vornehmen lassen. Der Schritt wurde notwendig, weil die Verhandlungen zwischen KBV und GKV-Spitzenverband (GKV-SV) nicht zu einem Ergebnis führten. Der GKV-SV versucht mit allen Mitteln, die TI-Erstattung zu reduzieren und die Kosten für die TI den allgemeinen Betriebskosten der Praxen zuzuordnen.
Bundesweite Praxisbörse des bvvp
Mitgliederaktion 2023
Orientierungswert für Hamburg ist ausgehandelt

Der Orientierungswert (OW) wird ab dem 01.01.2023 in Hamburg 11,5950 Cent betragen. Damit liegt er vergleichsweise höher als im übrigen Bundesgebiet (11,4915 Cent).
Die antragspflichtige Therapiestunde wird somit in Hamburg ab Januar mit 11,5950 Cent x 922 = 106,9059 € vergütet.
Digitale Gesundheitsanwendungen: Was sagt der bvvp dazu?

Nach wie vor aktuell: die bvvp Resolution zu DiGas vom Frühjahr 2021
Auf der DV im Frühjahr 2022 wurde folgende Resolution von den Delegierten beschlossen: