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Speziell beim Landesverband Hamburg gilt: Wer ein neues Mitglied wirbt, ist außerdem im Folgejahr beitragsfrei gestellt.
Mitgliedsbeitrag im bvvp-Hamburg
Ordentliche Mitglieder: haben die Qualifikation zur Richtlinientherapie erworben und nehmen an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung teil: 450,- Euro
Neuzugelassene Kolleg*innen im 1. angebrochenen Jahr und 1. vollen Mitgliedsjahr zahlen nur den halben Beitragssatz: 225,- Euro
Außerordentliche Mitglieder: haben die Qualifikation zur Richtlinientherapie erworben, nehmen jedoch nicht an der ambulanten vertragspsychotherapeutischen Versorgung teil (z.B. angestellte PT oder PT, die nur noch privat behandeln): 225 €
oder befinden sich nach Tätigkeit in der ambulanten Versorgung im Ruhestand: 50 €
oder befinden sich in einer Weiterbildung, welche zum Erwerb der Qualifikation zur Richtlinientherapie führt: 225 €
oder befinden sich in einer Psychotherapie-Ausbildung (PiA/PiW): 0 €
Fördermitglieder: haben nicht die Qualifikation zur Richtlinientherapie erworben, fördern aber den Zweck des Verbandes (z.B. Studierende,..): 0 €
Ehrenmitglieder: haben sich um den Verband besonders verdient gemacht: 0 €
Beitragsermäßigungen aus finanziellen Nöten: Eine ausführliche Begründung ist notwendig. Der Vorstand kann einer einmaligen Reduzierung des Beitrages auf einmalig 50 € zustimmen. Andere Beträge sind auch möglich.
Die Beiträge werden jeweils zum 01.05. des Jahres abgebucht.